Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 31.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.04.2003 - 12 WF 22/03   

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https://dejure.org/2003,6685
OLG Oldenburg, 03.04.2003 - 12 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,6685)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.04.2003 - 12 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,6685)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. April 2003 - 12 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,6685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für eine Klage des Sozialhilfe- und Unterhaltsvorschussempfängers auf Ehegatten- und Kindesunterhalt: Versagung hinsichtlich durch das Sozialamt rückübertragener Unterhaltsansprüche

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 ZPO; § 91 Abs. 4 BSHG; § 7 Abs. 4 UVG; § 32 SGB I
    Beschwerde gegen die Zurückweisung von Prozesskostenhilfe ; Zulässigkeit einer Einsetzung von Ansprüchen auf Leistungen Dritter für die Prozessführung ; Abtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen an den Kläger zur gerichtlichen Durchsetzung durch das Sozialamt; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung von Prozesskostenhilfe ; Zulässigkeit einer Einsetzung von Ansprüchen auf Leistungen Dritter für die Prozessführung ; Abtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen an den Kläger zur gerichtlichen Durchsetzung durch das Sozialamt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114; BSHG § 91 Abs. 4; UVG § 7 Abs. 4
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1227
  • FamRZ 2003, 1761
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Nürnberg, 19.02.1999 - 10 WF 521/99

    Prozesskostenhilfe für Klage wegen laufenden Unterhalts und rückständiger, auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2003 - 12 WF 22/03
    Der in der Rechtsprechung verbreiteten Ansicht, es handele sich hierbei um keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, sondern um einen erst nach Abschluß des Verfahrens zum Tragen kommenden Freistellungsanspruch (OLG Köln FamRZ 1997, 298; FuR 2002, 378; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1147; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1284, 1285; OLG Celle Nds.Rpfl.

    Er hält vielmehr an seiner Auffassung fest, dass die Verpflichtung des Sozialamtes zur Kostenübernahme bereits während des laufenden Verfahrens besteht und damit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschließt (OLG Oldenburg 12. Zivilsenat FamRZ 1998, 435; ebenso OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1444; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508; FamRZ 2001, 926; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; Zöller/Philippi § 114 ZPO Rn. 10; Oestreicher/Schelter/Kunz Bundessozialhilfegesetz § 91 BSHG Rn. 173 b).

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2003 - 12 WF 22/03
    Nachdem die Rückübertragung von auf das Sozialamt bzw. das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen zunächst als nicht zulässig angesehen wurde (BGH Urteil vom 03. Juli 1996, FamRZ 1996, 1203), gestatten die §§ 91 Abs. 4 und 7 Abs. 4 S. 2 UVG mit praktisch wortgleichen Formulierungen nunmehr ausdrücklich, dass die Ansprüche zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen werden.
  • OLG Köln, 15.04.2002 - 4 WF 157/01

    Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2003 - 12 WF 22/03
    Der in der Rechtsprechung verbreiteten Ansicht, es handele sich hierbei um keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, sondern um einen erst nach Abschluß des Verfahrens zum Tragen kommenden Freistellungsanspruch (OLG Köln FamRZ 1997, 298; FuR 2002, 378; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1147; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1284, 1285; OLG Celle Nds.Rpfl.
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Der Vorschussanspruch gegen die öffentliche Hand gehöre zum Vermögen der Partei und müsse nach § 115 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zur Deckung der Prozesskosten eingesetzt werden (i.d.S. OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1762; 1998, 435; KG FamRZ 2003, 99, 100; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1283, 1284; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1509 f.; OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086; FA-FamR/Geißler 6. Aufl. Kap. 16 Rdn. 70; Schoreit/Groß Prozesskostenhilfe Beratungshilfe 9. Aufl. § 114 Rdn. 100; Hk-ZPO/ Rathmann/Pukall 2. Aufl. § 114 Rdn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 114 Rdn. 7a; Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 ZPO Rdn. 4a; Wax FPR 2002, 471, 475; Zimmermann ZPO 8. Aufl. § 114 Rdn. 12 b; ders. Prozesskostenhilfe in Familiensachen 3. Aufl. Rdn. 159; Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 10; Göppinger/Wax/Vogel Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2658).

    Nehme dieser das Rückabtretungsangebot an, entstehe zwischen dem Unterhaltsgläubiger und der Sozialbehörde ein privatrechtliches Auftragsverhältnis nach § 662 BGB (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1762).

    Dabei übernimmt der Leistungsempfänger unentgeltlich die Besorgung eines Geschäftes des Sozialhilfeträgers (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1762; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1283, 1284; Oestreicher/Decker aaO Rdn. 220; Schellhorn/H. Schellhorn aaO Rdn. 143; Scholz/Stein aaO Kap. L Rdn. 98).

    Die Formulierung "belastet wird" bezieht sich gerade auch auf die Gegenwart und auf vor Verfahrensabschluss anfallende Kosten, z.B. an das Gericht oder den bevollmächtigten Anwalt zu leistende Vorschusszahlungen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1762; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1509; Wax FPR 2002, 471, 475).

    Allein der Gesichtspunkt der Prozessökonomie rechtfertigt jedoch kein schutzwürdiges Interesse des sozialleistungsberechtigten Unterhaltsgläubigers an einer Prozesskostenhilfebewilligung für das gesamte Verfahren (in diesem Sinne OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1763; KG FamRZ 2003, 99, 100).

  • OLG Schleswig, 15.11.2007 - 15 WF 304/07

    PKH für Anspruch auf rückübertragene Unterhaltsansprüche

    Der Hilfeempfänger erhalte für zurück übertragene Ansprüche keine Prozesskostenhilfe, weil er insoweit Auslagenvorschuss vom Sozialleistungsträger als seinem Auftraggeber verlangen könne (so z. B. KG FamRZ 2003, 99; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761; Zöller - Philippi, Kommentar zur ZPO, 26. Auflage, Rn. 10 zu § 114).
  • AG Neu-Ulm, 12.12.2023 - 12 M 3593/23

    Regelmäßig keine Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe bei

    In diesem Zusammenhang weist das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 03.04.2003 (Az. 12 WF 22/03) zutreffend daraufhin, dass sich das Kind die Kosten im Übrigen auch vorschießen, nicht nur nachträglich erstatten lassen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.01.2003 - 11 WF 364/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6161
OLG Hamm, 31.01.2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Entscheidung nach letztem Erkenntnisstand; Teilweise Klagerücknahme; Klageerwiderung des Beklagten; Verzögerung der Bewilligungsentscheidung durch nachlässige Bearbeitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 692 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 79
  • FamRZ 2003, 1761
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    bb) Für die vorliegende Fallgestaltung wird zum einen vertreten, dass Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung nicht mehr bewilligt werden kann, wenn die Klage bereits bei Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs zurückgenommen worden war (OLG Hamburg OLGR 1997, 13; jeweils zur teilweisen Klagerücknahme: OLG Hamm [Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 -] FamRZ 2003, 1761; OLG Celle OLGR 1999, 215; OLG Brandenburg OLGR 2007, 246; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 E 27/04 - [...]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 114 Rdn. 94; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdn. 483 [Fn. 10]; Zöller/Philippi a.a.O. § 119 Rdn. 45 [s. aber auch § 117 Rdn. 2 c und § 114 Rdn. 25]).

    Es stellt dabei aber maßgeblich darauf ab, ob das Gericht (zugunsten der Prozesskostenhilfe begehren den Partei) bereits eine Kostenentscheidung erlassen habe (s. auch OLG Hamm FamRZ 2003, 1761); sei dies nicht der Fall, habe die Rechtsverteidigung noch Aussicht auf Erfolg, weil das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sei (OLG München a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 27.09.2006 - 3 W 25/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligungsreife für einen

    Soweit die klagenden Partei in ihrer Klagereplik auf die Klageerwiderung einer PKH beantragenden Partei ihre Klage ermäßigt, ist der beklagten Partei für diesen Teil ihrer Klageverteidigung keine Prozesskostenhilfe mehr zu bewilligen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 79).

    7 2. Soweit die Klägerin auf die Klageerwiderung ihre Klage geringfügig ermäßigt hat, ist der Beklagten auch für diesen Teil der Rechtsverteidigung keine Prozesskostenhilfe mehr zu bewilligen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 79).

  • KG, 06.04.2009 - 12 W 18/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Klagerücknahme

    Ist dies im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Fall, kann keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 - FamRZ 2003, 1761 = NJW-RR 2004, 79 = OLGR Hamm 3003, 176; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2006 - 3 W 25/06 - JurBüro 2007, 150; ArbG Regensburg JurBüro 1991, 1229; vgl. Baumbach u. a., ZPO, 66. Aufl. 2008, § 114 Rn 94; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119 Rn 45; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn 483) .
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Ta 396/12
    Grundsätzlich ist von einer hinreichenden Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung dann nicht auszugehen, wenn die Klage zurückgenommen worden ist (vgl. LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, Beschluss v. 13.07.2005 - 2 Ta 341/05 - Beschluss v. 29.01.2008 - 3 Ta 64/08 - OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.09.2006 - 3 W 25/06, JurBüro 2007, 150; OLG Hamm, Beschluss v. 31.03.2003 - 11 WF 364/02, NJW-RR 2004, 79; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 6. Aufl., Rz. 409).
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